Wissenswertes – Schadenversicherung – Motorfahrzeugversicherung

Haftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Gedeckt sind Personen- und/oder Sachschäden, die durch den Betrieb des versicherten Motorfahrzeuges angerichtet werden, gleichgültig, wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.

Der geschädigte Dritte hat gegenüber dem Versicherer ein direktes Forderungsrecht, d.h. er muss sich nicht - wie bei anderen Haftpflichtversicherungen - an den Schädiger halten, um seinen Schaden ersetzt zu erhalten, sondern er kann sich direkt an den Versicherer wenden.

Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung brauchen alle, die auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind - sei das für die Fahrt zur Arbeit oder gar zur Ausübung des Berufes - und nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um das Fahrzeug nach eingetretenem Schadenfall (rasch) zu ersetzen.

Grundsätzlich unterschieden wird zwischen der Teil- und Vollkasko-/Kollisionskaskoversicherung:

Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl-, Hagel-/Sturmwind-, Elementar-, Glasbruch-, Feuer-, Schneerutsch- und Tierschäden am eigenen Fahrzeug.

Die Vollkasko- oder Kollisionskasko-Versicherung deckt zusätzlich zu den Teilkaskorisiken die am eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision entstandenen Schäden. Die Versicherung lediglich des Kollisionsrisikos (ohne Teilkasko-Risiken) ist in der Regel nicht möglich.

Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Halter. Es ist also egal, wer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses (z.B. Kollision) das Fahrzeug gelenkt hat.

Insassen-Versicherung

Eine Insassen-Versicherung empfiehlt sich immer, vor allem in all den Fällen, in denen der Halter des Fahrzeuges häufig mit fremden Personen unterwegs ist und er über deren Unfall-Versicherungsdeckung im Ungewissen ist.

Versichert sind Personenschäden, die infolge eines Unfalles bei der Benützung des versicherten Fahrzeuges an der versicherten Person oder den versicherten Personen entstehen. Versichert werden können Heilungskosten, Invaliditäts-/Todesfall-Kapital und Spitaltaggelder. Wahlweise können der Halter/Lenker und/oder die Mitfahrer versichert werden.

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