Durch den Tod einer Person übernehmen die gesetzlichen Erben deren Rechtsstellung. Vermögen und Schulden gehen gesamthaft auf die Erbberechtigten über. Soll bei der Erbteilung nicht allein die gesetzliche Erbfolge gelten, sind im Voraus getroffene Massnahmen und Sonderregelungen nötig. Wir stehen Ihnen beim Treffen vorsorglicher Massnahmen und Sonderregelungen zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserer professionellen Beratung und lassen Sie sich die Möglichkeiten für die Sonderregelungen aufzeigen.
Ihr besonderer Nutzen ist:
Unsere Partner beraten Sie kompetent und unterstützen Sie umfassend in allen Fragen der Nachlassregelung sowie des Ehegüter- und Erbrechts.