Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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PK-Einkauf für die Frühpensionierung
Immer mehr Pensionskassen bieten die Möglichkeit an, eine Leistungskürzung bei einer Frühpensionierung mit freiwilligen Einkäufen auszugleichen. Versicherte, die sich bereits für die vollen ordentlichen Leistungen in der Pensionskasse eingekauft haben, können dann zusätzliche Einkäufe tätigen.
Die zusätzlichen Altersleistungen dürfen die Altersleistungen bei einer ordentlichen Pensionierung allerdings höchstens um 5 Prozent übersteigen. Diese Leistungsgrenze überschreiten Versicherte unter Umständen, wenn sie doch länger arbeiten als geplant. Mit dem Aufschub ihrer Pensionierung zahlen sie nicht nur weiterhin in die Pensionskasse ein, auch ihr Rentenumwandlungssatz fällt höher aus als erwartet.
Fragen Sie Ihre Pensionskasse, was mit dem zu viel einbezahlten Kapital geschieht, bevor Sie diese Einkaufsmöglichkeit nutzen. In der Regel verfällt es zu Gunsten der Pensionskasse.