Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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So lässt sich die Einkommenslücke überbrücken
Eine Frühpensionierung ist nicht billig. Setzt man sich früh genug mit dem Thema auseinander, kann der vorzeitige Berufsausstieg trotzdem gelingen.
Wer früher in Pension geht, muss die Einkommenslücke zwischen der Frühpensionierung und der ordentlichen Pensionierung überbrücken. Am besten eignen sich dazu private Ersparnisse wie zum Beispiel Guthaben in der Säule 3a, die man grundsätzlich bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters beziehen kann.
Ebenfalls geeignet sind Guthaben aus Kapitallebensversicherungen – vorausgesetzt, sie kommen während der Frühpensionierung zur Auszahlung. Eine vorzeitige Auflösung der Police lohnt sich oft nicht, weil ein Rückkaufsverlust entsteht.
Die AHV-Rente kann man schon ein oder zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen, und die meisten Pensionskassen lassen einen Bezug der Altersleistungen ab 58 oder 60 Jahren zu. Pensionskassen kürzen die Renten von Frühpensionären in der Regel lebenslang um 3 bis 5 Prozent pro Vorbezugsjahr. Wer mit 63 statt 65 in Rente geht, verzichtet demnach auf 6 bis 10 Prozent Rente.
Ein Vorbezug der AHV-Rente um zwei Jahre führt sogar zu einer Rentenkürzung von 13,6 Prozent. Bei einem Vorbezug um ein Jahr sind es 6,8 Prozent. Viele Pensionskassen bieten Frühpensionierten eine Überbrückungsrente an, mit der sie einen Vorbezug der AHV-Rente umgehen können.
Eine weitere Finanzierungsquelle kann auch das Eigenheim sein. Man kann die Hypothek aufstocken und dieses Geld zur Überbrückung der Einkommenslücke verwenden. Viele Banken verweigern älteren Kreditnehmern jedoch wegen der fehlenden Tragbarkeit die Aufstockung der Hypothek, auch wenn sie sich die höhere Hypothek bei den tiefen Zinsen problemlos leisten könnten.