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Die finanzielle Sicherheit im Alter bereitet der Schweizer Bevölkerung Sorgen: Knapp jede dritte befragte Person fühlt sich in Bezug auf ihre Altersvorsorge nicht abgesichert. Einschätzung der Befragten zum Thema Altersvorsorge in fünf Punkten.
Finanzielle und soziale Absicherung tragen dazu bei, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt. Durch die demografische Alterung und die tiefen Zinsen gerät die obligatorische Altersvorsorge jedoch zunehmend in finanzielle Schieflage. Die Befragung zeigt die Erwartungen und das eigene Verhalten der Schweizerinnen und Schweizer in Bezug auf ihre Pensionierung und das Drei-Säulen-System.
1. Zeitpunkt der Pensionierung
Gefragt, wann sie beabsichtigen, sich pensionieren zu lassen gibt etwas mehr als die Hälfte der 18 bis 65-jährigen Person an, mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand eintreten zu wollen,
Mit zunehmendem Alter steigt der Wunsch nach einer Frühpensionierung. Nach Ansicht der Erwerbsbevölkerung wäre vor allem die Möglichkeit, das Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren, ein Anreiz dafür, den Schritt in den Ruhestand freiwillig nach hinten zu verschieben. Häufig nennt sie, dass finanzieller Druck etwa aufgrund von Rentenkürzungen dazu führen kann, sich später als eigentlich gewünscht pensionieren zu lassen.
2. Einschätzung zur eigenen Altersrente
Die eigene finanzielle Lage ist einer der Hauptgründe, weshalb die Erwerbsbevölkerung glaubt, länger als bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu müssen. Nur jede vierte Person schätzt, dass sie ihren Lebensstandard nach der Pensionierung halten kann. Jede zweite Person geht davon aus, sich zumindest teilweise einschränken zu müssen. Etwa ein Sechstel befürchtet gar, im Alter finanzielle Schwierigkeiten zu haben.
3. Entwicklung des Rentenniveaus
77 Prozent der Schweizer Bevölkerung geht davon aus, dass die Renten sinken werden. Dies einerseits, weil die Pensionskassen (2. Säule) zukünftig ihre Leistungen nicht mehr erbringen können, andererseits weil die Finanzierungslücke bei der AHV (1. Säule) nicht geschlossen werden kann.
4. Kapital- und Umlageverfahren im Vergleich
Die obligatorische Altersvorsorge besteht aus zwei Säulen und zwei unterschiedlichen Vorsorgeprinzipien: Die 1. Säule (AHV) beruht auf dem Umlageverfahren. Hier kommen die Erwerbstätigen für die Renten der Pensionierten auf. Die 2. Säule (BVG, Pensionskasse) beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei sparen alle für ihre eigene Altersrente.
Befragt, welche positiven Eigenschaften mit diesen beiden Varianten in Verbindung gebracht werden zeigt sich, dass das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule häufiger als sicher, nachhaltig und effizient erachtet wird.
Dagegen schätzt die Bevölkerung den in der AHV enthaltenen Transfer zwischen Jung und Alt sowie zwischen gut und weniger gut Verdienenden als fair ein.
5. Reformansätze in der obligatorischen Altersvorsorge
In der Altersvorsorge besteht offensichtlich Reformbedarf. Von konkreten Massnahmen zur Reform der Altersvorsorge befürwortet die Bevölkerung am stärksten:
Keine Zustimmung finden dagegen folgende drei Reformvorschläge: