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Frage: Muss ich Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bei den Steuern deklarieren?
Antwort: Nein. Sie müssen das Freizügigkeitskonto in der Steuererklärung nicht deklarieren. Dies ist erst beim Bezug des Geldes nötig und danach, wenn das Kapital zum Beispiel auf einem normalen Sparkonto liegt. Auch die Zinserträge auf Freizügigkeitsguthaben sind bis zum Bezug steuerfrei.
Zudem dürfen Sie Kapital auf dem Freizügigkeitskonto bis Alter 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen) liegen lassen. Das im Gegensatz zu Konten der dritten Säule auch dann, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind. So profitieren Sie weiterhin vom steuerfreien Kapitalwachstum.