Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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Frage: Beim Abschluss einer Lebensversicherung verschwieg ich eine Krankheit, unter der ich seit längerem leide. Ein Freund sagte mir, sonst würde die Prämie zu hoch. Was ist, wenn ich an dieser Krankheit sterbe?
Antwort: Es ist nicht immer gut, den (falschen) Ratschlag eines Freundes zu befolgen. Ihr Lebensversicherer liess Sie bei der Antragstellung für die Lebensversicherung verschiedene Fragen beantworten – darunter auch zu Ihrer Gesundheit –, die für seine Beurteilung des Antrages relevant waren. Von Ihren Antworten hingen Art, Höhe und Dauer Ihrer Versicherungsdeckung und die entsprechende Prämie ab. Gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Sie verpflichtet, die Fragen des Versicherers schriftlich richtig zu beantworten, soweit Ihnen die entsprechenden Fakten im Zeitpunkt der Antragsstellung bekannt waren oder bekannt sein mussten. Erheblich sind dabei jene Gefahrentatsachen, die den Entschluss des Versicherers beeinflussten, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten Bedingungen abzuschliessen.