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Frage: Vor einem halben Jahr hatte ich einen Skiunfall. Zur Knochenfixierung wurde eine Platte eingesetzt, die nun entfernt werden muss. Vor drei Monaten wechselte ich den Arbeitgeber. Welche Unfallversicherung bezahlt jetzt?
Antwort: Als Angestellter sind Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Unfälle versichert. Das UVG sieht vor, dass für Rückfälle und Spätfolgen der ursprüngliche Versicherer einzutreten hat. Im Ihrem Fall wird also der UVG-Versicherer des Arbeitgebers, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Unfalles beschäftigt waren, für die Heilungskosten des Rückfalls oder der Spätfolgen aufkommen. Die Entfernung einer nach einem Unfall zur Knochenfixierung eingesetzten Platte wird als Rückfall behandelt.
Heutiger Lohn für Taggelder massgebend
Neben den Heilungskosten für die Entfernung der zur Knochenfixierung eingesetzten Platte fallen während der Zeit, in der Sie wegen der Operation arbeitsunfähig sind, möglicherweise auch Taggelder an. Auch hier gilt der Grundsatz, dass der ursprüngliche UVG-Versicherer darauf einzutreten hat. Dabei wird aber nicht auf den im Unfallzeitpunkt erzielten Lohn beim früheren Arbeitgeber abgestellt, sondern massgebend für die Taggeldhöhe ist der unmittelbar vor dem Rückfall bezogene Lohn beim heutigen Arbeitgeber.