Aktuell

Schwarzarbeit im Haushalt verminder

16.05.2018

 
Private Haushalte müssen für ihre Hausangestellten eine Unfallversicherung abschliessen und Sozialversicherungs-
beiträge entrichten. Seit anfangs 2008 ist das Abrechnen mit der AHV ganz einfach.

In hunderttausenden von Haushalten in der Schweiz sind sie beschäftigt: Putzhilfen, Kinderbetreuerinnen, Leute für Arbeiten rund ums Haus. Viele von ihnen arbeiten schwarz, also ohne Anmeldung bei der AHV/IV/EO und ALV und ohne Unfallversicherung.

Was für die Arbeitnehmenden auf den ersten Blick attraktiv aussieht, hat aber auch unterschätzte Schattenseiten. Bei Schwarzarbeit riskieren diese Hausangestellten, im Fall von Krankheit oder Unfall keinen Versicherungsschutz zu haben, und im Alter keine Rente.

Viele Arbeitgeber scheuten bisher den administrativen Aufwand. Doch seit dem 1. Januar können die Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und UVG vereinfacht und einmal jährlich abgerechnet werden. Damit soll Schwarzarbeit vermindert werden.

Wer eine oder mehrere Personen beschäftigt, muss für diese eine Unfallversicherung abschliessen.

Für eine Prämie von jährlich CHF 100.- sind sie gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg versichert. Falls Sie Personen beschäftigen, die mehr als acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten, müssen Sie zusätzlich zur Betriebs- auch eine Nichtbetriebsunfallversicherung abschliessen. Sollte dies der Fall sein oder wenn Sie persönlichen Kontakt wünschen, dann rufen Sie uns einfach an.

 

 

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