Aktuell

Konkubinat und Finanzen

17.04.2018

Paare, die zusammen wohnen, aber nicht verheiratet sind, sollten ihr Zusammenleben unbedingt schriftlich regeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Am besten ist es, wenn Sie einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Den Inhalt können Sie Ihren individuellen Bedürfnissen und Verhältnissen anpassen. Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:

Lebenshaltungskosten: Wer trägt welche Kosten? Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für die gemeinschaftlichen Kosten. Bleibt eine Frau zu Hause und kümmert sich um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt, sollten Sie eine Entschädigung für diese Arbeit festlegen. Ohne eine solche Regelung ist es praktisch  unmöglich, im Falle einer Trennung, rückwirkend für die Zeit der Haushaltsführung Geld zu verlangen.

Schulden: Sie haften nur dann gemeinsam für Schulden, wenn Sie beide einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben.

Wohnung/Mietzins: Halten Sie fest, wer im Falle einer Trennung die Wohnung verlässt und wie lange er sich weiterhin am Mietzins beteiligt.

Pensionskasse: Halten Sie eine allfällige Begünstigung unbedingt schriftlich fest.

 

 

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