Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
09.12.2021
Welche Neuerungen bringt die neue Teilrevision konkret mit sich?
Einleitung
Das Versicherungsvertragsgesetz («VVG»; SR 221.229.1) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Der Versicherungsvertrag dient dazu, das Risiko vom Versicherungsnehmer (bzw. vom Kollektiv der Versicherten) gegen Prämienzahlung auf das Versicherungsunternehmen zu übertragen. Neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz («VAG»; SR 961.01) gehört es zu den wichtigsten Erlassen für die Versicherungsbranche.
Per 1. Januar 2022 wurde die Inkraftsetzung der Teilrevision des VVG beschlossen, mittels welcher das in die Jahre gekommene VVG an die heutigen Anforderungen angepasst wird. Den Versicherungsgesellschaften steht damit ausreichend Zeit zur Verfügung, um die umfangreichen Neuerungen zu implementieren, insbesondere in der Produktgestaltung, im Vertrieb, bei der Schadenserledigung sowie bei der Vertragsauflösung. Das revidierte Gesetz stärkt die Rechte der Versicherten und ermöglicht eine dem digitalen Zeitalter angepasste Vertragsabwicklung zwischen den Parteien. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zu den Neuerungen dieser Teilrevision.
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